Satzung und Ordnungen

Hier findest du unsere Statuen. Sie können nur auf Antrag durch die ordentlich einberufene Mitgliederversammlung geändert werden. Anträge mit Satzungsrang müssen mit der Einladung mitverschickt werden, damit eine rechtskräftige Beschlussfassung möglich ist.

Anträge an die Mitgliederversammlung können formlos beim Vorstand gestellt werden.

Satzung

Die nach § 57 und § 58 BGB eingetragene Satzung regelt die grundlegende Ordnung des Vereins.

Finanzordnung

Diese Ordnung enthält die Höhe des Mitgliedsbeitrags.